Familienrecht – Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge
Die Kanzlei Gerdiken – Rechtsanwalt Florian Gerdiken ist schwerpunktmäßig im Familienrecht tätig und unterstützt Sie beispielsweise in folgenden Bereichen:
- Trennung
- Scheidung
- elterliche Sorge
- Umgang
- Unterhalt – Ehegatten- und Kindesunterhalt
- Vermögensauseinandersetzung
- Zugewinn
- Versorgungsausgleich
- Hausrat
- etc.
Trennung und Scheidung
Sie möchten Sie von Ihrem (Ehe-)Partner trennen oder haben sich bereits getrennt?
Ich berate Sie von Anfang an vollumfänglich und vorausschauend bei allen Fragen rund um Trennung und Scheidung. Kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten! Der erste Schritt ist die die Trennung der Ehepartner. Wie lange muss getrennt gelebt werden, bevor die Scheidung beantragt werden kann? Was passiert mit der gemeinsamen Wohnung, dem Hausrat oder dem Unterhalt während dieser Zeit? Auch Fragen zur elterlichen Sorge in der Trennungsphase kläre ich gemeinsam mit Ihnen. Selbst in den schwierigsten Situation suchen wir gemeinsam nach Lösungen.
Bei der Scheidung wird zwischen der einvernehmlichen Scheidung und der strittigen Scheidung unterschieden. Bestenfalls werden die Trennungs- und Scheidungsfolgen in den Monaten nach der Trennung geregelt, so dass nach Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung einvernehmlich ausgesprochen werden kann. Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin.
Die häufigste Form der Scheidung ist die einvernehmliche Scheidung. Es genügt, dass der Scheidungsantrag von einem Rechtsanwalt im Namen eines Ehegatten bei Gericht eingereicht wird. Die Antragstellung beim zuständigen Familiengericht erledige ich gerne für Sie. Der andere Ehegatten muss dem Scheidungsantrag lediglich zustimmen. Ein zweiter Rechtsanwalt ist nicht erforderlich – es fallen nur einmal Rechtsanwaltsgebühren an. Sollten Sie und Ihr Ehepartner sich nicht einig sein, vertrete ich Ihre Interessen, auch gerichtlich.
Unterhalt
Ein zentrales Thema bei Trennung ist der Unterhalt. Dieser muss aktiv eingefordert eingefordert werden. Ich berechne für Sie die konkrete Höhe des Unterhals, setze berechtigte Ansprüche durch und wehre unberechtigte Forderungen ab.
Kindesunterhalt: Dieser hat Vorrang vor Ehegattenunterhalt und richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle.
Trennungsunterhalt: Während des Getrenntlebens steht einem bedürftigen Ehegatten in der Regel Unterhalt zu.
Nachehelicher Ehegattenunterhalt: Dieser wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt, z. B. bei der Betreuung gemeinsamer Kinder.
Elterliche Sorge und Umgang
Nach einer Trennung oder Scheidung bleibt die elterliche Sorge grundsätzlich gemeinsam bestehen. Aus Gründen des Kindeswohls kann davon abgewichen werden.
Eng verknüpft mit der Frage des Kindesunterhalts ist das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht, also die Frage, bei welchem Elternteil die Kinder hauptsächlich leben. Derjenige, der die Kinder weniger betreut, muss Barunterhalt leisten. Es können jedoch auch alternative Modelle zur Betreuung der Kinder gewählt werden, beispielsweise das Wechselmodell.
Weiter spielt das Umgangsrecht nach der Trennung eine zentrale Rolle. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, hat ein Recht auf regelmäßigen Umgang. Ich helfe bei der Gestaltung eines fairen und kindgerechten Umgangsmodells – außergerichtlich oder im gerichtlichen Verfahren.
Zugewinn und Güterrecht
Wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde, leben Ehepaare im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Während der Ehe bleibt das Vermögen beider Partner getrennt. Kommt es jedoch zur Scheidung, wird geprüft, wer welchen Vermögenszuwachs (Zugewinn) während der Ehe erzielt hat. Der Ehepartner, der mehr Zugewinn erzielt hat, muss dem anderen einen Ausgleich zahlen – den sogenannten Zugewinnausgleich. Ich ermittle mit Ihnen zusammen Ihr Anfangsvermögen, also das Vermögen bei Eheschließung einschließlich Schenkungen und Erbschaften während der Ehe, sowie das Endvermögen zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages und unterstütze Sie bei der Bewertung von Vermögenswerten.
Durch notariellen Vertrag kann vom gesetzlichen Güterstand abgewichen werden. Auch im Falle einer Trennung können notarielle Vereinbarungen getroffen werden. Ich unterstütze Sie bei der Wahl eines Ehevertrages oder Scheidungsfolgenvereinbarung.